Kostenloser Rechner · Stand 2026
Fahrtkosten-Rechner 2026 für Selbstständige
Kurz gesagt: Betriebliche Fahrten mit dem Privatauto setzt du 2026 mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer ab (Motorrad: 0,20 €). Für den Weg von der Wohnung zur ersten Betriebsstätte gilt die Entfernungspauschale von 0,38 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer. Gilt nur, solange das Fahrzeug zum Privatvermögen gehört (betriebliche Nutzung höchstens 50 %). Der Rechner zeigt dir, was im Jahr zusammenkommt.
Die Sätze 2026
| Fahrt | Satz 2026 |
|---|---|
| Betriebliche Fahrt, Pkw | 0,30 € je gefahrenem km |
| Betriebliche Fahrt, Motorrad/Roller | 0,20 € je gefahrenem km |
| Wohnung → erste Betriebsstätte | 0,38 € je vollem km einfache Strecke, ab km 1 |
| Höchstbetrag Entfernungspauschale | 4.500 €/Jahr (nicht mit eigenem Pkw; bei Motorrad/Roller immer) |
Die Pauschalen gelten für Fahrzeuge im Privatvermögen. Bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen – dann zählen die tatsächlichen Kosten statt der Kilometerpauschale.
Jede Fahrt sauber dokumentiert
Der Fahrtkosten-Nachweis für dein Privatfahrzeug erfasst Datum, Ziel und Anlass, rechnen die Sätze 2026 automatisch und liefern die Jahressumme für deine Steuer.
Zum Fahrtenbuch (12 €)Häufige Fragen zu Fahrtkosten für Selbstständige
Wie viel kann ich 2026 pro gefahrenem Kilometer absetzen?
Für betriebliche Fahrten mit dem privaten Pkw – etwa zu wechselnden Kunden, Lieferanten oder zum Einkauf – kannst du pauschal 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer als Betriebsausgabe ansetzen. Für Motorrad oder Motorroller sind es 0,20 Euro je Kilometer. Hin- und Rückweg zählen beide.
Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer. Angefangene Kilometer zählen nicht – aus 12,8 km werden 12 km. Bis 2025 galten für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 Euro.
Wann gilt für Selbstständige die Entfernungspauschale statt 0,30 €/km?
Fahrten zwischen Wohnung und deiner ersten Betriebsstätte (z. B. eigenes Büro, Laden oder Werkstatt) darfst du nur in Höhe der Entfernungspauschale absetzen – also 0,38 Euro je Kilometer der einfachen Strecke pro Arbeitstag. Alle anderen betrieblichen Fahrten rechnest du mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer ab. Achtung: Wer dauerhaft – etwa unbefristet oder für die gesamte Dauer eines langfristigen Auftrags – beim selben Kunden arbeitet, kann dort seine erste Betriebsstätte haben. Dann gilt auch für diese Fahrten nur die Entfernungspauschale (BMF-Schreiben vom 23.12.2014).
Gibt es einen Höchstbetrag?
Für die Entfernungspauschale gilt ein Höchstbetrag von 4.500 Euro im Jahr. Er gilt nicht, wenn du die Strecke mit dem eigenen oder einem zur Nutzung überlassenen Pkw fährst. Mit Motorrad oder Motorroller gilt der Höchstbetrag immer, weil das kein Kraftwagen ist. Für die 0,30 Euro je Kilometer bei betrieblichen Fahrten gibt es keinen Höchstbetrag.
Wie weise ich die Fahrten nach?
Halte für jede betriebliche Fahrt Datum, Ziel, Anlass und Kilometer fest – etwa in einem einfachen Fahrtenbuch oder einer Tabelle. Ein vollständiges Fahrtenbuch nach den strengen Regeln für Firmenwagen ist dafür nicht nötig.
Gilt das auch für einen Firmenwagen?
Nein. Gehört das Auto zum Betriebsvermögen, setzt du die tatsächlichen Kosten ab und versteuerst die private Nutzung (z. B. 1-%-Regelung). Die Kilometerpauschalen gelten nur für Fahrzeuge im Privatvermögen. Wichtig: Nutzt du dein Auto zu mehr als 50 % betrieblich, gehört es zwingend zum Betriebsvermögen – dann gibt es keine Kilometerpauschale mehr, sondern die tatsächlichen Kosten zählen.
Quellen
Dieser Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage verständlich und ersetzt keine Steuerberatung. Für deine konkrete Situation wende dich an eine Steuerberatung oder dein Finanzamt.