Kostenloser Rechner · Stand 2026
Umsatzgrenzen-Check für Kleinunternehmer 2026
Kurz gesagt: Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist 2026, wer 2025 höchstens 25.000 € Umsatz (netto) hatte und 2026 nicht über 100.000 € kommt. Wer die 100.000 € überschreitet, verliert den Status sofort. Wer über 25.000 € kommt, ist im Folgejahr kein Kleinunternehmer mehr. Mit dem Rechner siehst du in 30 Sekunden, wo du stehst.
So rechnet der Check
| Grenze | Betrag | Wenn überschritten |
|---|---|---|
| Vorjahr | 25.000 € | Dieses Jahr kein Kleinunternehmer |
| Laufendes Jahr | 100.000 € | Regelung endet sofort |
| Gründungsjahr | 25.000 € | Regelung endet sofort |
| Ausblick Folgejahr | 25.000 € | Folgejahr kein Kleinunternehmer |
Die Hochrechnung aufs Jahr ist eine einfache Schätzung: bisheriger Umsatz ÷ vergangene Tage × Tage im Jahr. Im Gründungsjahr wird ab dem Gründungsdatum gerechnet: Umsatz ÷ Tage seit Gründung × Tage von der Gründung bis 31.12.
Das ganze Jahr im Blick behalten
Das Kleinunternehmer-Cockpit rechnet die Ampel automatisch mit jeder Einnahme mit – dazu Ausgaben, Gewinn, EÜR-Übersicht und Steuerrücklage.
Zum Cockpit (19 €)Häufige Fragen zur Kleinunternehmergrenze
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist 2026, wer im Vorjahr 2025 höchstens 25.000 Euro Gesamtumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) hatte und im laufenden Jahr 2026 höchstens 100.000 Euro erzielt. Die Grenzen gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind 2026 unverändert.
Was passiert, wenn ich im laufenden Jahr mehr als 100.000 Euro Umsatz mache?
Die Kleinunternehmerregelung endet sofort. Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze von 100.000 Euro überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung. Ab dann musst du Umsatzsteuer ausweisen und Voranmeldungen abgeben.
Was passiert, wenn ich mehr als 25.000 Euro Umsatz im Jahr mache?
Im laufenden Jahr bleibst du Kleinunternehmer, solange du unter 100.000 Euro bleibst. Im Folgejahr ist die Kleinunternehmerregelung dann aber nicht mehr möglich, weil der Vorjahresumsatz über 25.000 Euro lag.
Was gilt im Gründungsjahr?
Im Jahr der Gründung gilt die Grenze von 25.000 Euro für das laufende Jahr. Eine Hochrechnung auf ein volles Jahr findet nicht mehr statt. Wird die Grenze überschritten, ist schon dieser Umsatz regelbesteuert.
Zählen die Grenzen brutto oder netto?
Seit 2025 werden die Grenzen mit dem Nettoumsatz verglichen, also ohne Umsatzsteuer. Für Kleinunternehmer entspricht das in der Regel dem Rechnungsbetrag, weil sie keine Umsatzsteuer ausweisen.
Welcher Umsatz zählt für die Grenzen?
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG: die Summe deiner im Inland steuerbaren Umsätze nach vereinnahmten Entgelten, also das tatsächlich eingenommene Geld. Leistungen, die im Ausland steuerbar sind (z. B. viele Dienstleistungen an Unternehmen im Ausland), zählen nicht mit. Ebenfalls nicht mitgezählt werden Umsätze aus dem Verkauf von Anlagevermögen sowie bestimmte steuerfreie Umsätze: solche nach § 4 Nr. 8 Buchst. i, Nr. 9 Buchst. b und Nr. 11 bis 29 UStG (z. B. Heilbehandlungen oder Unterrichtsleistungen) und Finanz- und Grundstücksumsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis h, Nr. 9 Buchst. a und Nr. 10 UStG, wenn sie nur Hilfsumsätze sind.
Ausführlich erklärt: Kleinunternehmerregelung 2026 – alle Grenzen und Regeln
Dieser Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage verständlich und ersetzt keine Steuerberatung. Für deine konkrete Situation wende dich an eine Steuerberatung oder dein Finanzamt.