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Ratgeber · Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung 2026: Die Umsatzgrenzen einfach erklärt

Die Antwort in Kürze: Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist 2026, wer im Vorjahr 2025 höchstens 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet – beides netto, also ohne Umsatzsteuer. Wird die 100.000-€-Grenze überschritten, endet die Regelung sofort: Schon der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, ist umsatzsteuerpflichtig. Wer im Jahr einen Gesamtumsatz von mehr als 25.000 € erzielt, ist im Folgejahr kein Kleinunternehmer mehr.

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Welche Umsatzgrenzen gelten 2026?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen, die 2026 unverändert sind. Für die Kleinunternehmerregelung müssen beide Bedingungen erfüllt sein:

GrenzeBetrag (netto)ZeitraumFolge bei Überschreiten
Vorjahresgrenze25.000 €Umsatz 20252026 keine Kleinunternehmerregelung
Grenze laufendes Jahr100.000 €Umsatz 2026Regelung endet sofort, ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet
Gründungsjahr25.000 €Umsatz im Jahr der GründungRegelung endet sofort

Bis 2024 lagen die Grenzen bei 22.000 € (Vorjahr) und 50.000 € (laufendes Jahr, als Prognose), jeweils brutto. Seit 2025 wird mit Nettoumsätzen gerechnet, und für das laufende Jahr zählt nicht mehr die Prognose, sondern das tatsächliche Überschreiten.

Was passiert, wenn ich im laufenden Jahr mehr als 100.000 € Umsatz mache?

Die Kleinunternehmerregelung endet sofort – nicht erst zum Jahresende. Bereits der Umsatz, mit dem du die 100.000 € überschreitest, unterliegt der Regelbesteuerung. Ab diesem Zeitpunkt musst du:

  • auf Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen,
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben,
  • deine Preise prüfen – denn ohne Anpassung zahlst du die Umsatzsteuer aus deinem bisherigen Preis.

Bis 2024 blieb man in diesem Fall bis Jahresende Kleinunternehmer, sofern die Umsatzprognose zu Jahresbeginn 50.000 € nicht überstieg. Diese Übergangszeit gibt es nicht mehr.

Was passiert, wenn ich mehr als 25.000 € Umsatz mache?

Im laufenden Jahr passiert zunächst nichts: Du bleibst Kleinunternehmer, solange du unter 100.000 € bleibst. Im Folgejahr ist die Kleinunternehmerregelung dann aber ausgeschlossen, weil dein Vorjahresumsatz über 25.000 € lag. Diese Grenze überrascht viele, weil sie erst im Januar spürbar wird – dann müssen Rechnungen plötzlich Umsatzsteuer enthalten.

Tipp: Wer im Herbst merkt, dass er die 25.000 € knapp überschreiten wird, sollte frühzeitig Preise, Rechnungsvorlagen und die Kommunikation mit Stammkunden auf das neue Jahr vorbereiten.

Was gilt im Gründungsjahr?

Wer seine Tätigkeit im laufenden Jahr neu aufnimmt, hat noch keinen Vorjahresumsatz. Dann gilt: Der Umsatz im Gründungsjahr darf 25.000 € nicht überschreiten. Eine Hochrechnung auf ein volles Jahr findet nicht mehr statt – es zählt der tatsächliche Umsatz. Wird die Grenze überschritten, endet die Regelung ebenfalls sofort.

Welcher Umsatz zählt für die Grenzen?

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG:

  • Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten: Maßgeblich ist das Geld, das tatsächlich eingegangen ist.
  • Netto: ohne Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer ist das in der Regel dein Rechnungsbetrag.
  • Nur im Inland steuerbare Umsätze: Leistungen, deren Leistungsort im Ausland liegt – etwa viele Dienstleistungen an Unternehmen in anderen Ländern –, zählen nicht mit.
  • Nicht mitgezählt werden Umsätze aus dem Verkauf von Anlagevermögen, etwa der Verkauf deines alten Firmen-Laptops.
  • Bestimmte steuerfreie Umsätze werden abgezogen: Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. i, Nr. 9 Buchst. b und Nr. 11 bis 29 UStG (z. B. Heilbehandlungen, bestimmte Unterrichtsleistungen) sowie Finanz- und Grundstücksumsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. a bis h, Nr. 9 Buchst. a und Nr. 10 UStG, wenn sie nur Hilfsumsätze sind.
  • Alle Tätigkeiten zusammen: Die Grenze gilt pro Person, nicht pro Betrieb. Wer mehrere Gewerbe oder ein Gewerbe und eine freiberufliche Tätigkeit hat, rechnet die Umsätze zusammen.

Drei Rechenbeispiele

SituationErgebnis
Anna hatte 2025 einen Umsatz von 21.000 € und liegt 2026 bis Oktober bei 19.000 €.2026 Kleinunternehmerin. Kommt sie bis Dezember über 25.000 €, ist sie 2027 keine Kleinunternehmerin mehr.
Ben hatte 2025 einen Umsatz von 27.000 €.2026 von Anfang an kein Kleinunternehmer – unabhängig vom Umsatz 2026.
Clara hatte 2025 einen Umsatz von 24.000 € und bekommt 2026 einen Großauftrag; im September überschreitet sie 100.000 €.Die Regelung endet im September sofort. Schon der Umsatz, mit dem sie die Grenze überschreitet, unterliegt der Regelbesteuerung. Ab da muss sie Umsatzsteuer ausweisen und ist auch 2027 keine Kleinunternehmerin.

Rechnung, E-Rechnung und Steuererklärung

Was muss auf die Rechnung?

Kleinunternehmer-Rechnungen müssen nach § 34a UStDV mindestens enthalten: den vollständigen Namen und die Anschrift von dir und deinem Kunden, deine Steuernummer oder USt-IdNr., das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Lieferung bzw. Art und Umfang der Leistung, den Gesamtbetrag und einen Hinweis darauf, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt, z. B. „Steuerfreie Kleinunternehmerleistung gemäß § 19 Abs. 1 UStG.“ Verbreitet ist auch „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Fertige Formulierungen zum Kopieren gibt es im Rechnungstext-Generator. Rechnungsnummer und Leistungszeitraum sind für Kleinunternehmer nicht vorgeschrieben, für die eigene Buchhaltung aber sehr empfehlenswert.

Muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Nein. Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen seit 2025 empfangen können, dürfen aber weiterhin PDF- oder Papierrechnungen ausstellen.

Muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Seit 2025 in der Regel nicht mehr – nur noch, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Umsatzsteuer-Voranmeldungen entfallen ebenfalls. Die Einkommensteuererklärung mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bleibt Pflicht.

Lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung?

Du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, bist dann aber mindestens fünf Kalenderjahre daran gebunden (§ 19 Abs. 3 UStG). Das kann sich lohnen, wenn du vor allem Geschäftskunden hast (die sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückholen) und hohe Anschaffungen planst, bei denen du selbst Vorsteuer ziehen möchtest. Für Selbstständige mit überwiegend Privatkunden ist die Kleinunternehmerregelung meist günstiger, weil ihre Preise ohne Umsatzsteuer attraktiver sind.

Grenzen automatisch im Blick behalten

Das Kleinunternehmer-Cockpit ist eine Excel-Vorlage mit Umsatzgrenzen-Ampel: Einnahmen eintragen – die Ampel zeigt, wie viel der 100.000 € ausgeschöpft sind und ob die 25.000 € fürs Folgejahr kritisch werden. Dazu Ausgaben, Gewinn, EÜR-Übersicht und Steuerrücklage.

Kleinunternehmer-Cockpit ansehen

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer 2026?

Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf höchstens 25.000 Euro betragen haben, und im laufenden Jahr darf er 100.000 Euro nicht überschreiten. Beide Werte sind Nettobeträge ohne Umsatzsteuer und gelten seit 2025 unverändert.

Endet die Kleinunternehmerregelung sofort, wenn ich 100.000 Euro überschreite?

Ja. Seit 2025 endet die Regelung im laufenden Jahr sofort. Schon der Umsatz, mit dem die 100.000-Euro-Grenze überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung.

Bin ich nächstes Jahr noch Kleinunternehmer, wenn ich dieses Jahr 30.000 Euro Umsatz mache?

Nein. Für das Folgejahr ist die Kleinunternehmerregelung nur möglich, wenn der Vorjahresumsatz höchstens 25.000 Euro betrug. Bei 30.000 Euro giltst du im nächsten Jahr als Regelunternehmer.

Wird im Gründungsjahr der Umsatz hochgerechnet?

Nein. Im Gründungsjahr gilt eine Grenze von 25.000 Euro für den tatsächlichen Umsatz des laufenden Jahres. Eine Hochrechnung auf ein volles Kalenderjahr findet nicht mehr statt.

Welcher Satz muss als Kleinunternehmer auf die Rechnung?

Ein Hinweis darauf, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt, zum Beispiel „Steuerfreie Kleinunternehmerleistung gemäß § 19 Abs. 1 UStG.“ Verbreitet ist auch „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Außerdem verlangt § 34a UStDV Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, Art und Umfang der Leistung und den Gesamtbetrag. Rechnungsnummer und Leistungszeitraum sind nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Nein. Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen seit 2025 empfangen können, dürfen aber weiterhin Rechnungen als PDF oder auf Papier ausstellen.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Seit 2025 in der Regel nicht mehr, sondern nur noch, wenn das Finanzamt dazu auffordert. Die Einkommensteuererklärung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleibt Pflicht.

Wie lange bin ich gebunden, wenn ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichte?

Wer freiwillig zur Regelbesteuerung wechselt, ist daran für mindestens fünf Kalenderjahre gebunden.

Quellen

Dieser Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage verständlich und ersetzt keine Steuerberatung. Für deine konkrete Situation wende dich an eine Steuerberatung oder dein Finanzamt.